AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN GEGENÜBER UNTERNEHMERN
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eco GmbH
Pelikanplatz 19
D-30177 Hannover, Deutschland
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§ 1 Anwendungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Lieferungen und Leistungen der Firma eco GmbH (nachfolgend „eco“ bezeichnet).
2. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Widerrufsrecht ist daher ausgeschlossen (vgl. auch Ziffer 4 dieser AGB).
3. Mit seiner Bestellung über Telefax, E-Mail, Telefon oder über das Internet hat der Besteller den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ausdrücklich anerkannt und deren Kenntnisnahme bestätigt. Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, eco stimmt der Geltung solcher Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu.
4. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen werden kundenspezifisch festgelegt.
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§ 2 Warenangebot und Vertragsschluss
1. Bei dem angebotenen Sortiment von eco im Internet handelt es sich im Rechtssinne um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden. Sämtliche Angebote von eco sind daher freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt des zwischenzeitigen Verkaufs.
2. Mit seiner Bestellung unterbreitet der Besteller gegenüber eco ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages.
3. Das auf dem Abschluss des jeweiligen Kaufvertrags gerichtete Angebot des Bestellers nimmt eco dadurch an, dass es die Ware an den Besteller versendet und/oder eine separate Auftragsbestätigung erteilt.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von eco. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, welches nicht von eco zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, soweit bereits erbracht, unverzüglich zurückerstattet.
5. Technische Änderungen der Ware sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
6. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Unternehmer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist eine weitere Frist von mindestens 10 Tagen zu setzen. Ist auch diese Nachfrist fruchtlos verstrichen, so kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch kommt nicht in
Betracht, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von eco oder einem unserer Erfüllungsgehilfen.
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§ 3 Kaufpreise, Bestellmenge, Zahlungsarten
1. Es gelten die Nettokaufpreise, welche auf dem Internetauftritt von eco zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes ausgewiesen sind.
2. Wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten für die Lieferungen von eco infolge von Änderungen der Rohstoffpreise, Arbeits- und Transportkosten oder Steuern, Abgaben und Zölle nachweisbar verändern, ist eco berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Die Preisänderung ist der Höhe nach auf maximal 15 % (fünfzehn Prozent) begrenzt.
3. eco liefert die Ware zuzüglich der Zahlung der postüblichen jeweils geltenden Versandkosten. Die Preise für Lieferungen ins Ausland sind zusätzlich von Fracht- und Zollkosten abhängig. Sie können unter der E-Mail office@eco-gmbh.de erfragt werden.
4. eco erteilt mit jeder Warenlieferung eine Rechnung. Die Zahlung an eco erfolgt durch Überweisung (Vorkasse). Wir bitten Sie, unverzüglich nach Kaufabschluss, den ausstehenden Betrag auf die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung von eco zu überweisen. Anderweitige Zahlungsformen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Abstimmung mit eco.
5. Gegen die Zahlungsansprüche von eco kann der Käufer nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, im jeweiligen Verfahren entscheidungsreifen oder mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen, das auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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§ 4 Kein Widerrufsrecht, da Verkauf ausschließlich an Unternehmer
eco verkauft ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen.
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§ 5 Lieferung, Annahme und Gefahrübergang
1. Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes durch eco erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Die Einhaltung der Frist setzt voraus: den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Weiter steht jede Lieferung unter dem Vorbehalt, dass eco selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird.
2. Schadenersatzansprüche wegen Verspätungsschäden oder wegen Nichterfüllung bei Lieferverzug oder von eco nicht zu vertretender Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, dass in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
3. Der Besteller ist verpflichtet die ihm angebotene Ware anzunehmen; andernfalls kommt der Besteller in Annahmeverzug. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Bestellers verzögert, wird die Ware auf Kosten und auf Gefahr des Käufers eingelagert.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, an den Frachtführer oder an die sonst zur Ausübung der Versendung bestimmten Personen auf den Besteller über.
5. Transport- und alle sonstigen Verpackungen und Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten durchzuführen.
6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen eco, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller hierdurch Schadenersatzansprüche erwachsen. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die von eco nicht zu vertreten sind und durch die eco die Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel, gleichgültig ob sie bei eco oder Vor- oder Unterlieferanten von eco eintreten. In diesen Fällen ist der Besteller seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als die ganz oder teilweise noch ausstehende Lieferung wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat.
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§ 6 Gewährleistung
1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige erkennbare Mängel oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang, schriftlich gegenüber eco zu rügen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Der bemängelte Gegenstand ist mit einer genauen Beschreibung des Mangels sorgfältig verpackt und kostenfrei an eco zur Überprüfung zu übersenden. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsrechte wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware. Sind Nachbesserung und Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.
2. Die Gewährleistung ist auf sechs Monate beschränkt. Für Akkus oder ähnliche Energiespeicher wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, ein Mangel lag bereits bei Gefahrübergang auf den Käufer vor. Für das Bestehen eines solchen Mangels, trägt der Käufer die Beweislast.
3. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind, übernimmt eco keine Haftung.
4. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eco die Nacherfüllung verweigert hat. Die Abtretung etwaiger Schadenersatzansprüche des Käufers an Dritte ist ausgeschlossen. Leistet
der Hersteller Garantie, so ist diese im Zweifel für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Insofern tritt eco sämtliche Ansprüche gegen den Hersteller an den Käufer ab.
5. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet eco nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. eco haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige mittelbare und/oder Folgeschäden.
6. Die Lieferung von Sonderposten oder Räumungsware erfolgt, sofern ein Preisnachlass von mindestens 20 % gewährt wird, stets unter Ausschluss von Umtausch- oder Rücktrittsrechten sowie Mängelansprüchen wegen bekannter oder offensichtlicher Mängel.
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§ 7 Schutzrechte
1. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder des Urheberrechtes durch die von eco gelieferte Ware Ansprüche erhebt, hat der Besteller eco hiervon unverzüglich zu unterrichten. Er darf in keinem Fall eine Schutzrechtsverletzung anerkennen. eco bleiben ausschließlich alle Abwehrmaßnahmen vorbehalten.
2. Wenn der Käufer die Ware in einer Weise verkauft oder ändert - einschließlich der Hinzufügung einer Marke -, dass gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte eines Dritten verletzt werden, ist der Käufer für eine solche Verletzung allein haftbar und verpflichtet, eco von allen daraus resultierenden Ansprüchen des Dritten, gleich welcher Art, freizustellen.
3. Der Käufer darf ihm gelieferte eco-Waren nicht kopieren oder nachahmen. Das Gleiche gilt für alle eco -Werbematerialien oder -Bestellunterlagen. Bei Verstößen hiergegen kann eco sofort alle Vertragsbeziehungen beenden, insbesondere von offenen Kaufverträgen zurücktreten.
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§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Lieferung durch eco erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller aus allen Verträgen.
2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware von eco im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. eco kann dieses Recht widerrufen und gelieferte Ware zurücknehmen, wenn der Besteller in Zahlungsverzug kommt, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt oder sein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware auf Dritte überträgt. In der Rücknahme der Ware durch eco liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht von eco ausdrücklich schriftlich erklärt wird. eco kann die Ware frei verkaufen. Der Verkaufserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verkaufskosten anzurechnen.
3. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller eco unverzüglich davon zu benachrichtigen und eco alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von eco erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf eco`s Eigentum hinzuweisen.
4. Ist der Käufer mit mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine
Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann darf der Käufer nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. In einem solchen Fall ist eco berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass vorher eine Frist zur Leistungserbringung gesetzt werden muss. Ein Herausgabeverlangen gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn eco dies ausdrücklich erklärt. Wird die Vorbehaltsware endgültig zurückgenommen, wird dem Käufer der zum Zeitpunkt der Rücknahme gültige Tagespreis oder der Verwertungserlös gutgeschrieben unter Abzug von 10 % für im Rahmen der Rücknahme und der Verwertung entstehenden Kosten.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird immer für eco vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen nicht eco gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwirbt eco Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Erfolgte die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Käufers als die Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer eco anteilsmäßig das Eigentum überträgt.
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§ 9 Internetauftritt
eco bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, auf seiner Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. eco übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf seinen Websites bereitgestellten Informationen. Gleiches gilt für die Inhalte externer Websites, auf welche diese Seiten über Hyperlinks direkt oder indirekt verweisen und auf deren Inhalt eco keinen Einfluss hat.
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§ 10 Datenschutz
1. eco nutzt die erhobenen Kundendaten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienst-datenschutzgesetzes (TDDSG) von eco gespeichert und verarbeitet.
2. Meldet sich der Besteller für den „eco Newsletter“ an, wird die E-Mail-Adresse des Bestellers ausschließlich zum Zwecke der Werbung verwendet.
3. Der Besteller verfügt jederzeit über das Recht zur kostenlosen Auskunft, Berichtigung, Sperrung und gegebenenfalls Löschung seiner gespeicherten Daten. Ein entsprechender Wunsch des Bestellers kann an die E-Mail-Adresse von eco office@eco-gmbh.de oder schriftlich über die eingangs dieser AGB mitgeteilte Firmenadresse mitgeteilt werden.
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§ 11 Salvatorische Klausel
1. Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Regelung hinsichtlich des Schriftformerfordernisses.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und eco ist Hannover.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben diese im Übrigen gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll dann dasjenige gelten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der einzelnen AGB-Klauseln vereinbart hätten, um den wirtschaftlichen Erfolg dieser Klausel herbeizuführen. Das Gleiche gilt im Fall von Regelungslücken.
Stand Januar 2022